Das Entscheidungsgremium besteht aus Vertretern der Politik, des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und weiteren Bürgerinnen und Bürgern im Begegnungsland LECHWERTACH.
Das Gremium entscheidet darüber, ob eingereichte Projektvorschläge den formulierten Entwicklungszielen dienen und ob sie zur Antragsstellung bei der LEADER-Bewilligungsstelle des AELF in Krumbach geeignet sind. Dabei wird nach einem definierten Kriterienkatalog vorgegangen.
Für eine erfolgreiche Antragsstellung ist in der Regel eine positive Bewilligung des Entscheidungsgremiums notwendig. In der Praxis stellt der Begegnungsland Lech-Wertach e.V. keinen Antrag zur LEADER-Förderung, wenn das Entscheidungsgremium das Projekt nicht zur Förderung empfohlen hat.

Ulrike Benz Vorstand Raiffeisenbank Schwabmünchen

Ludwig Fröhlich 1. Bürgermeister Königsbrunn

Heinrich Grashei Kämmerer, Geschäftsstellenleiter VG Lechfeld

Gertrud Grießer Kreissparkasse Augsburg, Gebietsdirektorin

Grit Hunscheid Leiterin Pflegedienst Kerner

Rainer Linke Arbeitskreis für Vor- und Frühgeschichte im Landkreis Augsburg
Gerhard Mößner 1. Bürgermeister Oberottmarshausen

Manfred Ortlieb Kreisvorsitzender Augsburg-Land des BLSV

Achim Friedrich Leitung St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Franz Schäfer 1. Bürgermeister Kleinaitingen

Andreas Scharf 1. Bürgermeister Graben

Peter Schweiger 1. Bürgermeister Klosterlechfeld

Clemens Weihmayer 1. Bürgermeister Obermeitingen

Bernd Bäßler
Schlossrestaurant Untermeitingen

Günther Groß Freundeskreis Dr. Heinz Fischer Sammlungen

Andrea Klocker
Musikverein Wehringen, Freiwillige Feuerwehr Wehringen

Peter Seitz
Gewerbeverein Bobingen

Adolf Tröster Verkehrsverein Königsbrunn

Helga Wüst vis à vis Bio-Lebensmittel und Café
Untenstehend finden Sie die Kriterienübersicht und den Bewertungsbogen, mit dem das Entscheidungsgremium arbeitet, als Download:
>>> Kriterienübersicht
>>> Bewertungsbogen
Das Entscheidungsgremium kann die Beantragung von LEADER-Mitteln beim AELF in Krumbach bewilligen oder untersagen. Es kann ein Projekt auch zurückstellen, bis weitere Auflagen erfüllt sind.
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