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Startseite Energie & Umwelt Aktuelles Verkehrsbeschränkung anlässlich des Jahrmarktes am 18. März 2012 in Königsbrunn
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Verkehrsbeschränkung anlässlich des Jahrmarktes am 18. März 2012 in Königsbrunn
Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 15:22 Uhr

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Königsbrunn weist auf folgende Verkehrsbe­schränkungen hin:

 

  1. Königsmarkt:
    Die Marktfläche erstreckt sich auf der Bgm.-Wohlfarth-Straße von der Kreisverkehrsanlage Königsallee/Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung Gartenstraße/St.-Johannes-Strasse.
    Ab Samstag, den 17. März 2012, 14 Uhr und Sonntag, den 18. März 2012 bis ca. 22 Uhr ist die Ortsdurchfahrt (Bgm.-Wohlfarth-Straße) in Königsbrunn zwischen der Königsallee/Raiffeisenstraße und der Gartenstraße/St.-Johannes-Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
    Außerdem sind sämtliche in den Jahrmarktsbereich einmündenden Seitenstraßen und Zufahrtsstraßen gesperrt. Des Weiteren ist ein Teilstück der Rathausstraße, der Marktstraße, der Heimgartenstraße, die Schulstraße, die Schwabenstraße bis zur Einmündung in die Sudetenstraße, die Von-Eichendorff-Straße von der Marktstraße bis zur Einmündung Marktplatz gesperrt.
    Die Umleitung ist ausgeschildert. Die innerörtliche Umleitungsstrecke erfolgt über den westlichen Bereich, über die Königsallee / die Wertachstraße / die Römerallee sowie die Landsberger Straße beiderseitig.

  2. Der Bereich des Parkplatzes an der Marktstraße/Von-Eichendorff-Straße gegenüber dem Rathaus ist ab Samstag, den 17. März 2012, 14 Uhr gesperrt. Ein Parken auf dem öffentlichen Parkplatz ist aufgrund der Jahrmarkts- und Flohmarktveranstaltung nicht möglich.
    Hier stehen Parkflächen im südlichen Teilstück der Von-Eichendorff-Straße zur Verfügung.

  3. Ab Sonntag, den 18. März 2012 wird in Königsbrunn in der Zeit von 7 Uhr bis ca. 22 Uhr die Ortsdurchfahrt (Bgm.-Wohlfarth-Straße/Haunstetter Straße/Landsberger Straße) zwischen der Kreuzung Lechstraße/Augsburger Straße und der Königsallee sowie der Staatsstraße 2380 und der Blumenallee/Bgm.-Wohlfarth-Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt.
    Die Umleitung sowie der Anliegerverkehr ist ausgeschildert.

 

  1. Parkmöglichkeiten:
    Parkmöglichkeiten bestehen auf den öffentlichen Parkflächen (an der Königsallee, am Parkplatz hinter der St. Ulrichs Kirche, am Parkplatz Hans-Wenninger-Stadion an der Karwendelstraße, etc.) sowie auf der Haunstetter Straße zwischen der Kreuzung Augsburger Straße/Lechstraße und der Königsallee, jeweils auf der rechten Spur der Fahrbahn. In diesen Bereichen ist ab Sonntag, den 18. März 2017, ab 7 Uhr das Parken bis zum Jahrmarktsende auf dem jeweils rechten Seitenstreifen erlaubt.
    Während des Jahrmarktes ist in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.

  2. Für die Zeit von Samstag, den 17. März 2012 ab 14 Uhr bis Sonntag, den 18. März 2012 bis ca. 22 Uhr wird das Halten für Kraftfahrzeuge in folgenden Straßen beidseitig verboten:

    - Königsallee
    - Wertachstraße
    - Gartenstraße
    - St.-Johannes-Straße zwischen der Bgm.-Wohlfarth-Straße und der
    Von-Eichendorff-Straße
    - Schulstraße
    - Marktstraße
    - Bgm.-Wohlfarth-Straße (im Jahrmarktsbereich)
    - Schwabenstraße von der Marktstraße bis zur Egerländer Straße/Schwabenstraße
    - Von-Eichendorff-Straße von der Holbeinstraße bis zur Rathausstraße und
    Marktstraße bis zur Einmündung Marktplatz
    - Heimgartenstraße
    - Römerallee
    - Raiffeisenstraße beiderseitig
    - Rathausstraße, (von der Bgm.-Wohlfarth-Straße bis zur Pfalzstraße)
    - Frankenstraße
    - Sudetenstraße, (von der Schwabenstraße bis zur Frankenstraße)
    - Holbeinstraße, (von der Blumenallee bis zur Von-Eichendorff-Straße)

 

  1. Die Besucher des Kino „Cineplex“ werden gebeten, von Westen über die Wertachstraße und die Gartenstraße, den Parkplatz am Arkadenhof, oder die Parkplätze an der Von-Eichendorff-Straße zu benützen, bzw. außerhalb zu parken. Im direkten Bereich des Jahrmarktbereiches stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
    Die Besucher des Best Hotel Zeller sowie des Hotels Arkadenhof werden gebeten, von Westen über die Wertachstraße, Gartenstraße und die St.-Johannes-Straße die Parkplätze der Hotels anzufahren, eine Zufahrt über die Bgm.-Wohlfarth-Straße ist nicht möglich.

  2. Der Flohmarktbereich erstreckt sich über die Schulstraße und die Schwabenstraße bis zur Einmündung in die Sudetenstraße sowie Teilbereich des öffentlichen Parkplatzes an der Marktstraße/Von-Eichendorff-Straße sowie die Nordseite der Marktstrasse.
    Der Flohmarktbereich ist ausgeschildert. Andere Bereiche, Straße und Wege dürfen für den Verkauf von Flohmarktartikeln nicht benutzt werden.
    Der Flohmarktbereich wird durch Ordner der freiwilligen Feuerwehr kontrolliert. Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Die Flohmarktnutzung ist auf Flohmarktmarktartikel beschränkt. Neuwaren dürfen hier nicht verkauft werden.
    Die Markierung der Standflächen mittels Farbe und Klebebänder wird untersagt.
    Privatgrundstücke dürfen ohne vorherige Einwilligung der Eigentümer als Verkaufsfläche nicht genutzt werden.
    Anfallender Müll ist durch die Flohmarktanbieter selbstständig zu entsorgen.

 

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

 

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