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Bewährter Gründungszuschuss wird reformiert
Dienstag, den 06. Dezember 2011 um 08:53 Uhr
IHK Schwaben erwartet Eintrübung des Gründerklimas

 

Mit dem Gründungszuschuss wird Empfängern von Arbeitslosengeld 1 (zirka 60% des letzten durchschnittlichen Nettoverdienstes) für die erste Zeit als Existenzgründer eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich schon im Dezember 2011 in Kraft treten. Schlechtere Bedingungen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit sind die Folge:

 

Änderungen Gründungszuschuss und Konsequenzen

altes Recht

neues Recht

Förderphase 1

(Gründungszuschuss plus Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro)

9 Monate

6 Monate

Förderphase 2

(nur Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro)

6 Monate

9 Monate

Erforderlicher Restanspruch auf ALG 1 zum Gründungszeitpunkt

90 Tage

150 Tage

Verbindlichkeit

Rechtsanspruch bei positiver fachkundiger Stellungnahme

Ermessensleistung

 

Insgesamt soll durch die Reform das Budget der Arbeitsagenturen für diesen Zuschuss um gut 75% gestutzt werden. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch jeder vierte Antragsteller mit einem positiven Bescheid zum Gründungszuschuss rechnen kann. Gründungsberater und Fachleute erwarten daher einen spürbaren Rückgang der Gründerzahlen.

Die IHK Schwaben hält daher die Kürzung des erfolgreichen Gründungszuschusses für bedenklich. Das gute Gründerklima in Deutschland kann spürbar beeinträchtigt werden. Gründern steht damit deutlich weniger Eigenkapital zur Finanzierung zur Verfügung.

 

Ferner ist der Erhalt des Gründungszuschuss zwingende Voraussetzung für eine höhere Bezuschussung des Gründercoaching Deutschland. Es gibt dann 90% statt 50% Zuschuss. Daraus folgt, dass künftige Gründerinnen und Gründer für geförderte Beratungsleistungen erheblich tiefer in die Tasche greifen müssen. Ein echtes Handikap für viele, die trotz Wissensdefiziten professionell starten wollen.

 

Der entscheidende Gründungszeitpunkt wird durch die rechtzeitige Gewerbeanmeldung dokumentiert. Näheres zum Gründungszuschuss erläutern die Berater des Kompetenzzentrums Gründung, Finanzierung, Sanierung und deren Partner der IHK Schwaben. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Ihr(e) Ansprechpartner(in) in der IHK Schwaben:

Juergen Wager

Kompetenzzentrum Gründung, Finanzierung, Sanierung

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

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